Autofahrern steht eine Reaktionszeit von einer Sekunde zu

Das Bayerische Oberste Landesgericht entschied, dass ein Autofahrer in weniger als einer Sekunde mit einer Bremsung reagieren muss, wenn eine Ampel von Grün auf Gelb umschaltet. Dem Fahrer steht keine längere Zeitspanne zum Reagieren sowie zum Überlegen zu.

Vor Gericht wurde diskutiert, ob einem Autofahrer beim Annähern an eine Ampel neben der üblichen Reaktionszeit von einer Sekunde noch eine weitere Sekunde, in der er sich bewusst machen kann, ob er die Kreuzung noch überquert oder doch lieber ausbremst, zustehen soll.

Außerdem hat sich die Frage aufgetan, ob einem Fahrer noch ein gewisser Spielraum bezüglich der Schätzzeit eingeräumt werden muss.

Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass ein Autofahrer seine Geschwindigkeit zwar nicht verringern muss, wenn er auf eine grüne Ampel zufährt. Er muss jedoch damit rechnen, dass sie jederzeit auf Gelb umspringen kann. In solch einem Fall ist die einzige richtige Reaktion eine Bremsung. Für die Reaktion und die Entscheidung stehen dem Autofahrer weniger als eine Sekunde zu.

Unaufmerksamkeit und eine verzögerte Reaktionszeit können am Steuer fatale Folgen haben. Lediglich ein Bruchteil einer Sekunde bleiben, um zu handeln.

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