Mofa & More

Mofa Führerschein

Du bist noch keine 18 Jahre alt und hast keine Lust mehr auf Fahrrad, Bus & Co.? Du willst dich endlich auf’s Bike schwingen und dich in Richtung Freiheit aufmachen? Dann schau’ gleich hier. Wir ermöglichen dir deinen Traum! Ganz egal ob Mofa, Roller oder Quad – mit uns an deiner Seite kommst du sicher zu deinem Führerschein!

Du kannst den Mofa Führerschein bereits ab einem Alter von 15 Jahren bei uns machen. So kannst du mit deinen Freunden endlich mobil sein und mit bis zu 25 km/h auf deinen eigenen zwei Rädern die Stadt erkunden!

Mofaschein und Klasse AM

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Mofaschein

Fahrzeug
einspuriges, einsitziges Kraftfahrzeug, Höchstgeschwindigkeit 25 km/h

Mindestalter: 15 Jahre
Vorbesitz: keine

Einschluss: keine

keine Fahrerlaubnisklasse, Erlangung einer Prüfbescheinigung. Um einen Mofaschein zu erwerben ist keine praktischen Prüfung nötig.  

Bemerkung: aber mindestens eine praktische Doppel-Übungsstunde von 90 Minuten absolvieren.
 

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Klasse AM

Moped- bzw. Mokickschein (bis 50 ccm bzw. 45 km/h) – Klasse AM

AM – Krafträder Fahrzeug: zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds/Mokicks) und Fahrräder mit Hilfsmotor. Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
 
Mindestalter: 16
Vorbesitz: keine
Einschluss: keine
Bemerkung: keine
 

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Wissenswertes rund um das Thema Mofa Führerschein

Was kostet der Mofa Führerschein?

Die Mofafahrererlaubnis kostet pauschal 110,- Euro.

Ab wann darf man Mofa fahren?

Die Fahr-Erlaubnis kann ab 15 Jahren erworben werden. Das heißt, wenn du 15 Jahre alt bist und die Fahr-Erlaubnis erworben hast, darfst du offiziell Mofa fahren.

Welche Fragen kommen in der Theorieprüfung für den Mofa Führerschein dran?

Die Fragen in der Theorieprüfung für den Mofa Führerschein sind aus dem Pool der Grundstoff-Fragen. Die Prüfung beinhaltet 20 Fragen.

Welche Unterlagen brauche ich für den Mofa Führerschein?

Wir geben Deinen Antrag bei der Führerscheinstelle in Augsburg für Dich ab! Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:
  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Passfoto
  • Sehtest-Bescheinigung
  • Nachweis über Kursteilnahme „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • ggf. vorhandener Führerschein
  • Gebühr
Zuständig für die Bearbeitung des Antrags ist die Führerscheinstelle des Hauptwohnsitzes. Theoretische und praktische Prüfungen können erst bei Genehmigung des Antrags abgenommen werden.
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