Mit viel Spaß -
sicher zum Auto-Führerschein!

Du willst erstmal den Auto-Führerschein machen?

Check hier wie Du rankommst.
Es gibt verschiedene Führerschein-Klassen, je nachdem ob Du deinen Führerschein für’s Auto machen willst oder gleich noch den Anhänger-Führerschein dazu brauchst.

Der Führerschein Klasse B ist für Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger

mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18

Einschluss: L, AM

Grundvoraussetzung für alle anderen Kraftwagenklassen

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Der Führerschein Klasse B96 ist für ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

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Der Führerschein Klasse BE ist für ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)

Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

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Der Führerschein Klasse B196 ist eine Erweiterung des Führerscheins der Klasse B. Er erlaubt zusätzlich das Fahren von Krafträdern der Klasse A1 (Hubraum bis zu 125cm³ und einer Leistung von bis zu 11 KW/15 PS).

Voraussetzungen für den Erwerb sind:

  • Seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B9
  • Unterrichtseinheiten: davon 4 * 90 Minuten Theorieeinheiten und 5 * 90 Minuten Praxiseinheit
  • Mindestalter: 25 Jahre

Keine Theorieprüfung und keine Praxisprüfung erforderlich.

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**Neu** Der B197- der Führerschein der Klasse B197 ermöglicht es dir, trotz Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Anschluss Schaltwagen zu fahren.

  • Keine Einschränkung im Führerschein
  • Ausbildung auf Automatik- und Schaltgetriebe
  • Praktische Prüfung kann auf Automatikgetriebe abgelegt werden

Voraussetzungen für den Erwerb sind:

  • Mind. 17 Jahre (begleitendes Fahren)
  • Einwilligung der Eltern
  • Mind. 10 Fahrstunden auf einem Schalterfahrzeug i.g.O und a.g.O mit Fahrlehrer
  • Mind. 15 Minuten Testfahrt auf einem Schalterfahrzeug mit Fahrlehrer
  • Vorlage der Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsverordnung

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Die Prüfbescheinigung gilt nur mit den entsprechenden Begleitpersonen und innerhalb Deutschlands.

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit erwachsenen und erfahrenen Begleitpersonen (mind. 30 Jahre alt und mind. 5 Jahre ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen) fahren. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsenen Begleiter einzutragen.

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Umschreibung von ausländischen Führerscheinen

Wenn man nach Deutschland zieht und hier Autofahren möchte, muss man seinen ausländischen Führerschein umschreiben lassen. Es spielt dabei keine Rolle, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, nur, ob man in Deutschland seinen tatsächlichen Wohnsitz hat.

Ausschlaggebend ist dabei, aus welchem Land der Führerschein stammt. Führerscheine der EU werden anerkannt, wenn man mindestens ein halbes Jahr in Deutschland wohnt. Führerscheine aus sogenannten Listenstaaten (findet man in der Fahrerlaubnisordnung), müssen nicht nochmal komplett neu gemacht werden. Hier reicht eine einmalige Prüfung, um den Führerschein umschreiben zu lassen. Eine Liste aller Staaten finden Sie hier.

Für alle übrigen Staaten gilt: Theorie- und Fahrprüfungen müssen in Deutschland bestanden werden. Ausführliche Informationen zur Umschreibung Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis erhalten Sie in unseren Filialen der Fahrschule Keinath.

Die Umschreibung des Führerscheins können Sie im zuständigen Straßenverkehrsamt beantragen. Je nach Aufwand dauert die Umschreibung zwei bis drei Wochen.

Häufig gestellte Fragen
Die Kosten für die Führerscheinausbildung in der Fahrschule setzen sich zusammen aus:
  • Grundgebühr (beinhaltet die gesamte Theorie-Ausbildung)
  • Lehrmaterial (Fragebögen und Lehrbuch, ggf. Lern-Pocket-PC)
  • Sonderfahrten (Anzahl gesetzlich vorgeschrieben)
  • Übungsfahrten
  • Prüfungsgebühr Theorie
  • Prüfungsgebühr Praxis

Zusätzliche Kosten und Gebühren fallen an für:

  • Antrag zur Fahrerlaubnis (Ordnungsamt bzw. LRA)
  • Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen beim Unfallort“
  • Sehtest
  • TÜV-Gebühr für theoretische und praktische Prüfung

Um dich zur Führerscheinprüfung anmelden zu können, musst du mindestens 12 Pflichtstunden absolviert haben. Diese setzen sich wie folgt zusammen:

  • 5x Überland-Fahrt
  • 4x Autobahn-Fahrt
  • 3x Nachtfahrt

Um sich für den Autoführerschein anmelden zu können, musst du mindestens 16,5 Jahre alt sein, davor kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Außerdem ist eine Mindestgröße von 1,50m vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Führerschein auf Probe bedeutet, dass die ersten zwei Jahre nach Bestehen der Fahrprüfung besondere Aufmerksamkeit auf die Einhaltung der Regeln gelegt wird. Gegebenenfalls kann ein Seminar, das sogenannte ASF angeordnet werden, wenn bestimmte Auffälligkeiten passieren.

Wir geben Deinen Antrag bei der Führerscheinstelle in Augsburg für Dich ab!
Für den Antrag werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Anmeldebestätigung der Fahrschule
  • Personalausweis oder Reisepass

Ausgenommen der Fahrerlaubnisklassen M, L und T, werden alle übrigen Klassen auf Probe erteilt. Diese beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen M, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, ebenfalls auf Probe zu erteilen.

Bei erstmaliger Erweiterung der übrigen Fahrerlaubnisklassen sind die Probezeiten anzurechnen.

Wenn Du die Theorie bestanden hast, ist sie 12 Monate gültig. Innerhalb von 12 Monaten solltest du deine praktische Fahrprüfung ablegen.

Früher gab es eine Wartezeit von drei Monaten, wenn man die Theorieprüfung zum 3. Mal nicht bestanden hat. Diese Wartezeit gibt es heute nicht mehr.

Antragstellung zur Fahrerlaubnis:
Du kannst den Führerschein frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters beantragen.

Gültigkeit des Antrags:
Nachdem du den Führerschein beantragt hast, ist dieser Antrag 1 Jahr gültig. Innerhalb dieser Frist muss Theorieprüfung bestanden sein.

Theoretische Unterrichtstunden und Sonderfahrten:
2 Jahre

Ausbildungsbescheinigungen:
2 Jahre (gerechnet ab dem letzten Unterricht)

Theorieprüfung:
Die Theorieprüfung kannst du frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters ablegen.

Gültigkeit der bestandenen Theorie-Prüfung:
Die Gültigkeit der bestandenen Theorieprüfung liegt bei einem Jahr. Das heißt, du musst die praktische Prüfung in dieser Zeit bestehen. Ist dies nicht der Fall, musst du erneut zur Theorieprüfung antreten.

Praktische Prüfung:
frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

Gültigkeit der gesamten Prüfung:
Wenn du den beide Prüfungen bestanden hast (Theorie und Praxis), sind diese 2 Jahre lang gültig, sofern der Führerschein nicht ausgehändigt/abgeholt wurde.

Führerschein abholen:
Deinen richtigen Führerschein kannst du frühestens an deinem 18. Geburtstag abholen, wenn die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters erfolgreich abgelegt wurde. Alleine fahren darfst du erst nach Erhalt des Führerscheins!

Wartezeiten nach nicht bestandenen Prüfungen:
Solltest du eine Prüfung nicht bestanden haben, kannst du diese natürlich wiederholen. Die Wartezeit zwischen der nicht bestandenen Prüfung und dem neuen Versuch muss mindestens 2 Wochen betragen.

Bei jedem Versuch fallen die Prüfungsgebühren erneut an.

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