Begleitetes Fahren

Führerschein mit 17

Seit dem 1. September 2005 ermöglicht das Bundesland Bayern den Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“. Der Maßnahmenansatz das Unfallrisiko junger Fahranfänger durch Begleitung entsprechender Personen zu senken wurde erfolgreich umgesetzt. Natürlich sind die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Neben dem positiven Trend im Rückgang der Verkehrsunfälle junger Fahranfänger belohnen mittlerweile auch mehrere Versicherer das „Begleitete Fahren mit 17“ mit begünstigten Tarifen.

Unsere Fahrschule war von Anfang an dabei und macht nach wie vor sehr gute Erfahrungen insbesondere auch innerhalb der Ausbildung und der Prüfung. Wenn du Interesse und Fragen zum „Begleiteten Fahren mit 17“ hast, schau einfach bei uns vorbei. Wir informieren dich gerne über die besonderen Regelungen und die Kosten!

Anforderungen und Auflagen

Die Prüfbescheinigung gilt nur mit den entsprechenden Begleitpersonen und innerhalb Deutschlands. Seit kurzem wurde die Fahrberechtigung auch auf Österreichs Straßen erweitert. Hinsichtlich der Ausbildung unterscheidet sich das Begleitete Fahren ab 17 nicht zur regulären Ausbildung der Klasse B (ab 18 Jahre).

Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die jungen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit erwachsenen und erfahrenen Begleitpersonen fahren. Diese erwachsene Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es ist auch möglich, mehrere erwachsenen Begleiter einzutragen.

Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.

Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Die Jugendlichen dürfen im übrigen Ausland nicht selber fahren. Die erwachsenen Begleitfahrer unterstützen die jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.

Für deinen Begleiter

Nachfolgende Hinweise werden Ihnen bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe helfen:
Nehmen Sie sich Zeit und seien Sie aufmerksam während der Fahrt. Vermitteln Sie Ruhe, Sicherheit und Vertrauen. Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist. Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen. Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer, aber greifen Sie nicht selber in die Fahrtätigkeit ein. Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver etc. andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit. Es gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a StVG.

Dem Antrag auf Teilnahme am „Begleitetes Fahren ab 17“ sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und des Personalausweises von jeder Begleitperson
  • Passbild (biometrisch)
  • Sehtest-Bescheinigung
  • Nachweis über Kursteilnahme „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“
  • Gebühren (für Antrag und Beiblatt, für Prüfungsbescheinigung, für Begleitpersonen)

Wissenswertes rund um das Thema Begleitetes Fahren / Führerschein mit 17

Was bedeutet Begleitetes Fahren?

Nachdem du die Fahrprüfung mit 17 Jahren erfolgreich absolviert hast, musst zu bis zu deinem 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Alleine fahren ist, solange du noch keine 18 Jahre alt bist, nicht möglich.
 

Gibt es eine Probezeit beim begleiteten Fahren?

Ausgenommen der Fahrerlaubnisklassen M, L und T, werden alle übrigen Klassen auf Probe erteilt. Diese beträgt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei erstmaliger Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klassen M, L oder T auf eine der anderen Klassen ist die Fahrerlaubnis der Klasse, auf die erweitert wird, ebenfalls auf Probe zu erteilen. Bei erstmaliger Erweiterung der übrigen Fahrerlaubnisklassen sind die Probezeiten anzurechnen.

Was sind die Voraussetzungen beim Führerschein mit 17 für die Begleitperson?

Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und darf höchstens einen Punkt in Flensburg im Verkehrszentralregister haben. Außerdem muss der erfahrene Erwachsene mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen. Selbstverständlich darf die Begleitperson ihre Funktion auch nicht wahrnehmen, wenn sie alkoholisiert ist (über 0,5 Promille) oder unter dem Einfluss berauschender Mittel steht.

Bekomme ich nach bestandener Prüfung bereits den richtigen Führerschein?

Wenn du die praktische Prüfung mit 17 bestanden hast, erhältst du ein rosafarbenes Dokument. Dieses ist bis zu deinem 18. Geburtstag dein vorläufiger Führerschein. Achte darauf, dass du ihn beim begleiteten Fahren immer mit dabei hast. Den richtigen Führerschein, so wie du ihn vermutlich kennst, erhältst du an deinem 18. Geburtstag.
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