Führerschein mit 17
Seit dem 1. September 2005 ermöglicht das Bundesland Bayern den Modellversuch „Begleitetes Fahren mit 17“. Der Maßnahmenansatz das Unfallrisiko junger Fahranfänger durch Begleitung entsprechender Personen zu senken wurde erfolgreich umgesetzt. Natürlich sind die Gründe für das hohe Unfallrisiko der jungen Führerscheinbesitzer von 18 bis 24 Jahren vielfältig, ein Kernproblem ist aber die mangelnde Erfahrung. Neben dem positiven Trend im Rückgang der Verkehrsunfälle junger Fahranfänger belohnen mittlerweile auch mehrere Versicherer das „Begleitete Fahren mit 17“ mit begünstigten Tarifen.
Unsere Fahrschule war von Anfang an dabei und macht nach wie vor sehr gute Erfahrungen insbesondere auch innerhalb der Ausbildung und der Prüfung. Wenn du Interesse und Fragen zum „Begleiteten Fahren mit 17“ hast, schau einfach bei uns vorbei. Wir informieren dich gerne über die besonderen Regelungen und die Kosten!
Anforderungen und Auflagen
Die Prüfbescheinigung gilt nur mit den entsprechenden Begleitpersonen und innerhalb Deutschlands. Seit kurzem wurde die Fahrberechtigung auch auf Österreichs Straßen erweitert. Hinsichtlich der Ausbildung unterscheidet sich das Begleitete Fahren ab 17 nicht zur regulären Ausbildung der Klasse B (ab 18 Jahre).
Die Fahrberechtigung mit 17 Jahren ist jedoch an bestimmte Auflagen gebunden:
Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein.
Die erfahrenen Erwachsenen müssen mindestens 5 Jahre ununterbrochen eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
Die Begleiter dürfen nur maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister vorweisen. Die Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Die Jugendlichen dürfen im übrigen Ausland nicht selber fahren. Die erwachsenen Begleitfahrer unterstützen die jungen Fahranfänger und Fahranfängerinnen dabei, sich umsichtig und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu bewegen.
Für deinen Begleiter
Nachfolgende Hinweise werden Ihnen bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe helfen:
Nehmen Sie sich Zeit und seien Sie aufmerksam während der Fahrt. Vermitteln Sie Ruhe, Sicherheit und Vertrauen. Achten Sie darauf, dass die junge Fahrerin bzw. der junge Fahrer körperlich fit ist. Begleiten Sie nicht, wenn Sie sich selber unwohl oder krank fühlen. Beraten Sie die Fahrerin bzw. den Fahrer, aber greifen Sie nicht selber in die Fahrtätigkeit ein. Verhindern Sie, dass die jungen Fahrer andere z.B. durch zu hohe Geschwindigkeit, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver etc. andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Nehmen Sie stets Ihren Führerschein mit. Es gilt die 0,5-Promille-Regelung sowie das Verbot berauschender Mittel nach § 24a StVG.
- Kopie der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und des Personalausweises von jeder Begleitperson
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest-Bescheinigung
- Nachweis über Kursteilnahme „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Gebühren (für Antrag und Beiblatt, für Prüfungsbescheinigung, für Begleitpersonen)
Wissenswertes rund um das Thema Begleitetes Fahren / Führerschein mit 17
Was bedeutet Begleitetes Fahren?
Gibt es eine Probezeit beim begleiteten Fahren?
Was sind die Voraussetzungen beim Führerschein mit 17 für die Begleitperson?
Bekomme ich nach bestandener Prüfung bereits den richtigen Führerschein?
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