Tötungsversuch mit PKW hat Unterbringung in der Psychatrie zur Folge

Das Landgericht Osnabrück hat im sogenannten Sicherungsverfahren die Unterbringung der Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und ihr zugleich die Fahrerlaubnis entzogen. Da die Frau absichtlich mit hoher Geschwindigkeit eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug an einer Ampelkreuzung herbeigeführt hatte, kam das Gericht zu diesem Urteil. Wie sich während der Beweisaufnahme herausstellte, hat die Frau mit erheblichen psychischen Problemen zu kämpfen und ist trotz roter Ampel mit hoher Geschwindigkeit in eine Kreuzung eingefahren, um dort mit einem beliebigen Fahrzeug zusammenzustoßen – dabei hätte sie den Tod des anderen Fahrzeugführers billigend in Kauf genommen. Tatsächlich war es dann auch im Kreuzungsbereich zu einem Zusammenstoß mit Sach- und Personenschäden gekommen. Getötet wurde glücklicherweise niemand. Die Staatsanwaltschaft ging schon im Ermittlungsverfahren davon aus, dass die Betroffene aufgrund einer akuten Schizophrenie zur Tatzeit nicht schuldfähig war. Daher wurden die Vorwürfe im Rahmen eines sogenannten Sicherungsverfahrens aufgeklärt. Hierbei steht nicht die Bestrafung im Mittelpunkt, sondern die Überprüfung, ob aufgrund der Gefährlichkeit sogenannte Maßregeln anzuordnen sind. Um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten zu schützen, waren sich alle Beteiligten einig, dass eine Unterbringung der Angeklagten in einer Psychatrie erforderlich ist. Auch im Bereich Gesundheitsprävention sind wir Ansprechpartner.