Richtiges und falsches Verhalten nach einem Verkehrsunfall

Außerdem sind Sie als Unfallbeteiligter aus versicherungsrechtlichen Gründen in aller Regel auch nicht dazu berechtigt, ein Schuldanerkenntnis abzugeben. Es besteht also zusätzlich noch die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz auf diese Weise verlieren. Wollen Sie rechtliche und finanzielle Nachteile vermeiden, rät Rechtsanwalt und Fachan-walt für Strafrecht Tim Geißler aus der DAC-Kanzlei GKS Rechtsanwälte mit Sitz in Wuppertal (www.gks-rechtsanwaelte.de) Ihnen, sich an folgende Unfallregeln zu halten: Treten Probleme oder Unsicherheiten bei der Unfallabwicklung auf, so Rechtsanwalt Tim Geißler, sollten Sie sich lieber an einen Rechtsanwalt wenden. Sofern Sie den Unfall nicht verschuldet haben, werden diese Kosten von der gegnerischen Versicherung getra-gen. Aber auch im anderen Fall, ist der Anwalt häufig allemal günstiger als überteuerte Rechnungen des Unfallgegners. Mitgeteilt von: Rechtsanwalt und Fachanwalt Tim Geißler / GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal Verantwortlich: DAC-Geschäftsstelle / RAin Frackowiak-Fels Quelle: rechtsindex.de