Einmaliger Konsum von Kräutermischungen rechtfertigt Fahrerlaubnisentziehung

Was von vielen Autofahrern unterschätzt wird: Schon der einmalige Konsum von Kräutermischungen, bei denen ein Wirkstoff nachgewiesen wird, der unter das Betäubungsmittelgesetz fällt und somit als „harte Droge“ aufgenommen ist, führt zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis. Dabei ist unabhängig, wie hoch die Menge der Wirkstoffkonzentration im Blut ist. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz entschieden. Mit seinem Fahrzeug geriet Joahnnes (Name abgeändert) in eine Polizeikontrolle. Sein auffälliges Verhalten hatte zur Folge, dass er zur Polizeidienststelle mitgenommen und eine Blutprobe genommen wurde. Das Ergebnis zeigte die Aufnahme von verschiedenen synthetischen Cannabinoiden. Aufgrund der Wirkstoffintensität und dem damit einhergehenden erheblichen Gefährdungspotenzial ist dieses Cannabinoid seit 2012 in der Anlage zum Betäubungsmittelgesetz gelistet. Obwohl in der Blutprobe nur eine geringe Menge dieses Stoffes nachgewiesen werden konnte, entzog die zuständige Behörde Johannes die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Zu Recht hat das Verwaltungsgericht Trier so entschieden. Denn die einschlägigen Vorschriften der Fahrerlaubnisverordnung besagen, schon bei der einmaligen Einnahme von Betäubungsmitteln ist die regelmäßige Fahreignung auszuschließen. An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden. Als Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist zu erwähnen, dass die Stoffe, die im Betäubungsmittelgesetz genannt werden, aufgrund ihrer Toxizität gefährlich und schlecht kontrollierbar sind. Bei synthetischen Drogen weiß der Konsument zudem nicht, welche Substanzen er in welcher Konzentration einnimmt. Wir sensibilisieren nicht nur für die Thematik, sondern bieten auch gezielt Suchtprävention in unseren Workshops an.