MPU nach Entziehung der Fahrerlaubnis notwendig

Das Strafgericht hat eine Fahrerlaubnis aufgrund einer Fahrt unter Alkoholeinfluss entzogen. Der Betroffene beantragte daraufhin die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist. In diesem Fall muss die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung ihrer Entscheidung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Solch eine Anordnung tritt auch dann ein, wenn bei der Trunkenheitsfahrt die Blutalkoholkonzentration knapp unter 1,6 Promille lag und deutliche Indizien für eine Alkoholgewöhnung bestehen.

Im Fall von Jonas (Name abgeändert) wurde dieser wegen einer Trunkenheitsfahrt mit 1,49 Promille Blutalkoholkonzentration zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem wurde ihm vom Strafgericht die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist zur Führerscheinneuerteilung genannt. Nachdem Jonas die Neuerteilung zur Fahrerlaubnis beantragte, gab die Behörde diesen nicht statt. Jonas reichte eine Klage ein. Daraufhin forderte ihn die Behörde auf, ein medizinisch-psychologisches Eignungsgutachten vorzulegen, da der Verdacht von Alkoholmissbrauch vorlag.
Nachdem Jonas kein Gutachten einreichte, wies das Gericht seine Klage ab. Die Fahrerlaubnisbehörde hat Jonas zu Recht aufgefordert ein Eignungsgutachten vorzulegen und aufgrund des nicht Einreichens auf das Fehlen der Kraftfahreignung des Klägers geschlossen.

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