Entziehung der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum von Cannabis

Cannabis gehört zu den illegalen Substanzen in Deutschland und kann den Anfang einer Drogenkarriere bedeuten. Die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze haben eine psychoaktive Wirkung auf Konsumenten. Cannabis kann somit Psychosen auslösen und in einer Abhängigkeit der Droge münden. Doch nicht nur auf die Gesundheit wirkt sich Cannabiskonsum aus. Im Straßenverkehr verkürzt sich die Reaktionszeit und die Fahrtüchtigkeit wird beeinträchtigt. Wenn während einer Verkehrskontrolle der Verdacht aufkommt, dass der Fahrer unter der Wirkung von Cannabis gefahren ist, wird ihm eine Blutprobe entnommen. So geschehen bei Matthias (Name abgeändert). Bei der Untersuchung wurde bei ihm ein Wert von 1,3 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) des psychoaktiven Wirkstoffs von Cannabis im Blutserum gemessen. Daraufhin wurde Matthias die Fahrerlaubnis entzogen. Er legte Widerspruch, Klage und Berufung ein. Jedoch blieb alles erfolglos. Auch die Revision des Klägers wurde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen. Denn Matthias war in seiner Fahrtüchtigkeit durch den Konsum von Cannabis eingeschränkt. In unseren Seminarblöcken beschäftigen wir uns mit Suchtprävention und sensibilisieren für diese Thematik.