Alkohol am Steuer: Verschärfte Regeln

Alkohol am Steuer ist kein Kavaliersdelikt. Bisher war ab 1,6 Promille klar, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird. Dies kann nun bereits ab einer deutlich niedrigeren Alkoholmenge im Blut der Fall sein. Laut dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sollte jeder, der ein Kraftfahrzeug alkoholisiert führt und dabei einen Unfall oder schlimmeres verursacht, eine MPU machen müssen. Ganz unabhängig von der Promillezahl, also auch ab 0,3 Promille. Diese Verschärfung macht ein weiteres Mal deutlich, dass Alkohol am Steuer keineswegs ein Kavaliersdelikt ist. Eine gute Beratung sowie Vorbereitung auf die MPU wird daher umso wichtiger. Es geht nicht nur darum, die MPU zu bestehen, sondern das Wissen im Hinblick auf den Alkohol zu schärfen. Nicht wie bisher, bekommt der Betroffene nach Ende seiner Sperrfrist den Führerschein auf Antrag einfach ausgehändigt. Die bestehenden Zweifel der Fahreignung müssen ausgeräumt werden. Mithilfe der MPU muss der Betroffene seine Eignung als Fahrer belegen, dass er in Zukunft nicht mehr unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug steuern wird. Jedoch sind nicht nur Kraftfahrzeugfahrer betroffen. Auch bei Fahrradfahrern mit 1,6 Promille wird eine MPU angeordnet. Diese bleiben zwar im Besitz ihres Führerscheins, müssen jedoch eine positive MPU nachweisen. Bei einem negativen Ergebnis, wird demjenigen die Fahrerlaubnis entzogen und das Fahrradfahren unter Umständen untersagt. Auch andere Vorfälle unter Alkoholeinfluss können der Führerscheinstelle gemeldet werden. Dies beschränkt sich nicht nur auf Auffälligkeiten im Straßenverkehr. Um optimal auf die MPU vorbereitet zu sein, stehen wir beratend zur Seite.