Führerscheinentzug nach Fahrradfahrt

Nicht viele Menschen können sich vorstellen, dass einem der Führerschein entzogen wird, wenn man betrunken Fahrrad fährt. Aber auch als Radfahrer nimmt man am Verkehrsgeschehen teil und muss verantwortungsvoll mit seinen Mitmenschen umgehen. Nach einem Fest unter Freunden und Bekannten hat sich Jonas (Name abgeändert) mit dem Rad auf den Nachhauseweg gemacht. Er geriet mit einem anderen Fahrradfahrer so aneinander, dass beide zu Boden stürzten. Jonas wurde daraufhin eine Blutprobe entnommen. Diese ergab eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 2,02%. Gegen Jonas wurde ein Strafbefehl wegen Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässiger Körperverletzung erlassen. Gegen eine Zahlung von 500€ wurde das Verfahren eingestellt. Jedoch musste Jonas ein medizin-psychologisches Gutachten (MPG) über seine Fahrtauglichkeit vorlegen. Diese Vereinbarung hielt Jonas nicht ein. Da ein Fahrzeug im Straßenverkehr mit einer BAK von 1,6% und mehr geführt worden ist, legte das Gericht fest, Jonas die Fahrerlaubnis zu entziehen und ihm gleichzeitig das Führen von Fahrrädern zu untersagen. Egal, welches Fahrzeug geführt wird, Alkohol ist immer ein schlechter Mitfahrer. Als Spezialist in MPU-Beratung und Vorbereitung geben wir Tipps zur medizinisch-psychologischen Untersuchung und bereiten gezielt auf den Test vor.